Pflegehilfsmittelpauschale

Bis zum Jahresende gibt es noch die von 40 € auf 60 € erhöhte monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel.

Zu den „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ zählen beispielsweise Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Schutzhandschuhe und -schürzen sowie Desinfektionsmittel. Was viele nicht wissen, dass auch der Mund-Nasen-Schutz darunterfällt. Anspruch besteht laut Sozialgesetzbuch XI bereits ab Pflegegrad 1.

Es ist bedauerlich, dass nicht jede Pflegekasse FFP2-Masken für Pflegepersonen zuhause oder in einer Wohngemeinschaft als Hilfsmittel zum Verbrauch anerkennt, weil diese nicht in den Hilfsmittelkatalogen der Pflegeversicherungen aufgeführt sind, was bei den gängigen Einweg-Gesichtsmasken der Fall ist.

Der GKV-Spitzenverband hat in einem Rundschreiben den Pflegekassen empfohlen, die Kosten für FFP2-Masken im Rahmen der Pauschale zu übernehmen. Allerdings ist es nur eine Empfehlung. Bei einer Ablehnung rät der VdK zu widersprechen und auf das Rundschreiben vom 3. März 2021 mit dem Betreff „RS 2021/170“ hinzuweisen. Dieses kann die Pflegekasse unter https://dialog.hkv-spitzenverband.de einsehen.