Pflegerecht Vortrag

von Frau Kirsch
Gerichtlich zugelassene Rentenberaterin
im Teilgebiet Pflegeversicherung

Eine Pflegerechtsberaterin hilft sowohl bei der Antragstellung wie auch beim Widerspruchsverfahren und in sozialgerichtlichen Verfahren. Bei einer Beauftragung zur Beantragung eines Pflegegrades wird von ihr ein ausführliches Gutachten erstellt und sämtlicher Schriftverkehr mit der Pflegekasse übernommen. Auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst begleitet die Pflegerechtsberaterin. Sie muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Für die Beantragung eines Pflegegrades ab Pflegegrad 2 fällt ein Mindesthonorar von 800,00 Euro zzgl. Auslagen und Steuer an. Die Kosten der unterschiedlichen Leistungen werden im Vorfeld immer besprochen.

Die wenigsten wissen, dass man auch bei einem verheilten Oberschenkelhalsbruch wenigstens vorübergehend 6 bis 8 Monate einen höheren Pflegegrad erhält. Generell gilt, dass eine Behinderung/gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen muss.

Ein Antrag auf einen Pflegegrad muss innerhalb von 5 Wochen beschieden werden. Man soll genau aufführen, was man will und wenn vorhanden, ärztliche Atteste und Klinikberichte beilegen. Sehr häufig wird nämlich ohne Begutachtung nach Aktenlage entschieden.

Vorsicht ist geboten bei Selbstauskunftsbögen der Pflegekassen. Diese sind oft unvollständig. Hier sollte man am besten auf einem Extrablatt ausführlich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen schildern.

Der Medizinische Dienst (Ärzte oder Pflegefachkräfte) entscheidet bei der Punktevergabe nach den Richtlinien, die in einem Handbuch zusammengefasst sind.

Vorbereitung einer Begutachtung

Auf keinen Fall sollte man vorher aufräumen und putzen. Die Gutachter sollen die Alltagssituation vorfinden. Bei einem frühen Morgentermin kann es durchaus sein, dass Sie noch im Bademantel sind.

Machen Sie sich schon Tage vorher Notizen, wo Sie überall Hilfe brauchen. Wenn Sie angegeben haben, dass Sie sich nur schwer bücken können, sollten Sie nichts in der Gegenwart der Gutachter aufheben. Die Gutachter überprüfen mittels Bewegungsübungen Ihre Funktionseinschränkungen.

Sofern die Beschwerden tagsüber unterschiedlich ausfallen, erläutern Sie das ausführlich oder geben Sie Durchschnittswerte an.

Medikamentenplan und eine aktuelle Ärzteliste (auch Augenarzt/HNO-Arzt und Orthopäde) sollten bereitliegen.

Bei der Begutachtung werden 6 Module abgefragt: Was kann man noch? Was kann man nicht?

Wichtig ist auch die Begleitung zur Physiotherapie und Ärzten. Auch wenn eine Pflegeperson notwendig ist, um die Hausaufgaben des Physiotherapeuten überhaupt machen zu können (Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung). Auch das gibt zusätzliche Punkte.

Aus dem Topf der Verhinderungspflege kann man bis zu 1612 € für 6 Wochen pro Kalenderjahr erhalten. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, dann findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt und das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Allerdings sollte man nicht über 8 Stunden pro Tag angeben. Frau Kirsch empfiehlt max. 6 Stunden/Tag.

Nimmt man die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch, können 806,00 Euro aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege übertragen werden. Es stehen somit 2418,00 Euro Verhinderungspflege zur Verfügung.

Anträge können vorab bei der Pflegekasse gestellt werden. Das ist den meisten Pflegekassen lieber, gesetzlich aber nicht notwendig. Eine Erstattung ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Ein Stundennachweis muss geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Hauptpflegeperson verhindert ist und dafür eine Ersatzpflegeperson einspringt. Bei nahen Angehörigen (Verwandt bis zum 2. Grad) oder Personen die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, wird nicht mehr als der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes erstattet, zzgl. Lohnausfall und Fahrtkosten. Man kann sowohl die Putzhilfe wie auch Freundinnen angeben, die einspringen. Die Ersatzpflegekraft muss die Einnahmen in der Steuererklärung zwar angeben, sie sind aber bis zu 2500,00 Euro steuerfrei.

Allerdings muss bei dem Anspruch auf Verhinderungspflege vor der erstmaligen Beantragung der Pflegebedürftige bereits 6 Monate im häuslichen Bereich gepflegt worden sein.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen immer vorher beantragt werden. Dem Antrag sollte man auch einen oder besser zwei Kostenvorschläge beilegen. Es gibt bis zu 4000 € je Maßnahme.

Auf Rezept kann man auch für 90 Tage „Digitale Pflegeanwendungen-APPS“ u.a. zur Sturzprävention und Gedächtnistraining erhalten. Hier werden 50 € monatlich erstattet.

Pflegende Angehörige, die weniger als 30 Stunden wöchentlich arbeiten und die mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Wochentagen pflegen, erhalten Beiträge zur Rentenversicherung. Zusätzlich sind sie unfallversichert und in der Arbeitslosenversicherung versichert.

Auch werden kostenlose Pflegekurse für Angehörige angeboten. Von unterschiedlichen Pflegekassen, dem Haus der Familie oder auch von Pflegediensten.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist gesetzlich geregelt.