von Frau Kirsch
Gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilgebiet Pflegeversicherung
Eine Pflegerechtsberaterin hilft sowohl bei der Antragstellung wie auch beim Widerspruchsverfahren und in sozialgerichtlichen Verfahren. Bei einer Beauftragung zur Beantragung eines Pflegegrades wird von ihr ein ausführliches Gutachten erstellt und sämtlicher Schriftverkehr mit der Pflegekasse übernommen. Auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst begleitet die Pflegerechtsberaterin. Sie muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Für die Beantragung eines Pflegegrades ab Pflegegrad 2 fällt ein Mindesthonorar von 800,00 Euro zzgl. Auslagen und Steuer an. Die Kosten der unterschiedlichen Leistungen werden im Vorfeld immer besprochen. […]